Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)
Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist.
Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
"[…] Klingenberg [hat] den schwierigen Spagat zwischen einer unprätentiösen Textpräsentation ad usum historici und einer eingehenden wissenschaftlichen Behandlung glänzend geschafft … "
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 125, 2008
"… eine profunde Einführung in die Thematik und erschließt die juristisch relevanten Texte vorbildlich."
Historische Zeitschrift 287, 2008
"… immer wieder höchst interessante Einsichten in die sozialen, ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Imperium Romanum. Schon deshalb sei dieser Band als lohnende Lektüre weit über den Kreis der Rechtshistoriker hinaus einem weiten Publikum empfohlen."
Das Historisch-Politische Buch, 2007/2
Reihe | Forschungen zur antiken Sklaverei – Beihefte |
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Band | 3.10.6 |
ISBN | 978-3-515-08745-2 |
Medientyp | Buch - Gebunden |
Auflage | 1. |
Copyrightjahr | 2005 |
Verlag | Franz Steiner Verlag |
Umfang | XVI, 233 Seiten |
Format | 21,0 x 29,7 cm |
Sprache | Deutsch |